Ansprechpersonen
In der Region Südniedersachsen
Für Baumaßnahmen, wie auch Sanierungen und Renovierungen sollten sich Eigentümer:innen vor Beginn der Planungen an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde wenden, um abzuklären, in wie weit die geplanten Arbeiten genehmigungspflichtig sind. In der Bauaufsicht werden entsprechende Baugenehmigungen erstellt.
Handelt es sich um ein Denkmal oder befindet sich ein Denkmal in unmittelbarer Nähe, dann muss zudem die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde hinzugezogen werden. Sie berät und erteilt denkmalrechtliche Genehmigungen, sowie steuerrechtliche Bescheinigungen, die beim Finanzamt eingereicht werden können.
Liegt das Gebäude innerhalb eines Sanierungsgebietes ist in jedem Fall eine sanierungsrechtliche Genehmigung erforderlich. Die zuständige Sanierungsberatung berät auch über Möglichkeiten des Einsatzes von Fördermitteln und erteilt steuerrechtliche Bescheinigungen, die beim Finanzamt eingereicht werden können.
Alle drei genannten Beratungsstellen sind in unmittelbarer Nähe für die Hauseigentümer:innen erreichbar. Die Städte Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim und Osterode am Harz haben jeweils für das Stadtgebiet und die Ortschaften Ansprechpersonen in den Verwaltungen vor Ort. Kleinere Städte und Gemeinden haben ihre Anlaufstellen bei den Landkreisen.