Jung kauft Alt
Bestandsförderung Wohneigentum für Familien
Die Förderung „Jung kauft Alt“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt Personen mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen bei dem Erwerb und der Sanierung von Wohneigentum in Deutschland.
Die Förderung erfolgt mit einem zinsgünstigen Kredit der KfW. Abhängig von der Anzahl der Kinder liegt der Kreditrahmen zwischen 100.000 und 150.000 Euro.
Zweck der Förderung ist es, einen Anreiz für die energetische Ertüchtigung von Bestandsgebäuden zu setzen, um die Nachhaltigkeit der Gebäudesubstanz zu erhöhen und damit den CO2-Ausstoß deutlich zu verringern.
Gefördert werden Privatpersonen (Alleinige Antragsteller oder als Haushalt)
- die ein Bestandsgebäude als selbstgenutzten Wohneigentum erwerben möchten,
- mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im Haushalt und
- mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro bei einem Kind (zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind).
Gefördert wird der Erwerb von Bestandsgebäuden, die für die Selbstnutzung (max. eine Wohneinheit) saniert werden:
- wenn das Bestandsgebäude zum Zeitpunkt des Antrags einen gültigen Gebäudeenergieausweis der Klasse F, G oder H hat,
- und wenn innerhalb 54 Monaten nach Förderzusage eine Sanierung auf das energetische Niveau eines Effizienzhausstandard 70 EE gemäß den Anforderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erfolgt. Der zinsgünstige Kredit "Jung kauft Alt" ist mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinierbar.
Erwerb denkmalgeschützter Gebäude
Seit dem 01.01.2025 fördert das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) auch den Erwerb von sanierungsbedürftigen denkmalgeschützten Gebäuden. Dabei gilt die Sonderregelung:
- Denkmalgeschützte Gebäude müssen künftig auf das energetische Niveau "Effizienzhaus Denkmal EE" saniert werden.
- Der Jahres-Primärenergiebedarf darf max. 160% des Wertes betragen (dafür gilt ein vergleichbares Referenzgebäude nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)).
Häufig gestellte Fragen
Wie verläuft die Förderung?
- Experten für Energieeffizienz beauftragen (vor dem Immobilienkauf)
- Finanzierungspartner finden und Kredit beantragen
- Bei Zusage der KfW: Kreditvertrag abschließen, Bestandsgebäude erwerben und Sanierung beginnen
- Nach Abschluss des Vorhabens: Nachweis einreichen (Bestätigung der Durchführung des Experten für Energieeffizienz)
Wer ist nicht antragsberechtig?
- Wenn Antragstellende oder der Haushalt bereits eine Bundesförderung aus dem Baukindergeld (KfW-Programm 424) oder der Wohneigentumsförderung für Familien – Neubau (KfW-Programm 300) erhalten haben,
- Wenn Antragstellende oder deren Kinder bereits über ein Wohneigentum in Deutschland verfügen (Dazu zählt: selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum),
- Natürliche Personen, die sich in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammengeschlossen haben.
Wie hoch sind die Kreditbeträge?
Anzahl der Kinder
Max. Haushaltseinkommen
Max. Kreditbetrag
1
90.000 Euro
Bis zu 100.000 Euro
2
100.000 Euro
Bis zu 125.000 Euro
3 oder mehr
Ab 110.000 Euro
Bis zu 150.000 Euro
Dieser maximale Kreditbetrag wird zu einem günstigeren Zinssatz als auf dem normalen Baufinanzierungsmarkt angeboten (ab 0,46 % effektivem Jahreszins).
Die Mindestlaufzeit des Kreditvertrags beträgt 7 Jahre. Es stehen verschieden Laufzeitvarianten zur Verfügung. Der Zinssatz orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben.
Gibt es besondere Fördervoraussetzungen?
- Förderung nur für Maßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland
- Eine Kombination mit anderen Fördermittel ist möglich, sofern es die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht überschreitet
- Das erworbene Wohngebäude muss mindestens 5 Jahre zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden und mindestens 10 Jahre als Wohngebäude bestehen bleiben
- Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Förderung erfolgt nach Ermessen und unter Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Muss das Wohngebäude vor Einzug vollständig saniert sein?
Nein, die Sanierung kann vor oder nach dem Einzug erfolgen. Lediglich der Nachweis über die abgeschlossene Sanierung muss nach spätestens 54 Monaten erfolgen.
Was passiert, wenn ich länger als 54 Monate für die Sanierung benötige?
Bei einer Sanierungsdauer über 4,5 Jahre (54 Monate) wird eine wichtige Förderbedingung nicht eingehalten. In diesem Fall ist die KfW berechtigt, die Förderung zurück zu verlangen.
Bilder (oben) von Daniel Li Photography und Tino Sieland
Tipps:
- Vor dem Kauf der Immobilie sollte mit einem Experten geklärt werden, ob der Effizienzhausstandard 70 EE - auch unter wirtschaftlichen Aspekten - für das Gebäude erreichbar ist (analog für Denkmale Effizienzhaus Denkmal EE) .
- Idealerweise Kostenschätzung für die Sanierungsarbeiten beauftragen.
- Bedingungen der KfW oder BAFA Förderrichtlinien aufmerksam lesen
- Außerdem ratsam: (soweit vorhanden) Einblick in die Bauakte der Kommune nehmen