Regionale und kommunale Förderprogramme
Mancherorts gibt es räumlich begrenzte regionale und kommunale Förderprogramme für bestimmte Zwecke, wie die Förderung einer "Hausinspektion" für Altbauten in den südniedersächischen Landkreisen oder das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen.
Hausinspektion vom Baukulturdienst Weser-Leine-Harz
Hauseigentümer oder Kaufinteressierte von historischen Häusern in den Landkreisen Göttingen und Northeim sowie Hameln-Pyrmont, Hildesheim und Schaumburg können aufgrund einer LEADER-Förderung vom Baukulturdienst Weser-Leine-Harz eine Hausinspektion durchführen lassen. Ein Inspektor kommt dafür ins Haus und führt dort eine Untersuchung durch. Dafür erhalten die Auftraggeber im Nachgang einen Inspektionsbericht, der die bestehenden Schäden, Stellen mit weitreichenderem Untersuchungsbedarf und die Dringlichkeit des Handlungsbedarfs auflistet.
Der Baukulturdienst bietet drei Arten von Inspektion an - Interessierte zahlen für den Service eine Selbstbeteiligung
- Eine Inspektion mit mündlichen Erläuterungen - Selbstbeteiligung 175 Euro + Mwst.
- Eine Hausinspektion mit schriftlichem Bericht - Selbstbeteiligung 350 Euro + Mwst.
- Eine Hausinspektion inklusive Maßnahmen zur energetischen Ertüchtigung - Selbstbeteiligung 550 Euro + Mwst.
Anprechpartnerin für das Projekt ist die Beratungsstelle für Ländliche Baukultur.
Förderprogramm Altbausanierung im Landkreis Göttingen
Der Landkreis Göttingen bietet für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Kreisgebiet (ohne die Stadt Göttingen) ein eigenes Förderprogramm. Die Zuschüsse aus dem „Förderprogramm Altbausanierung“ können zusätzlich zur KfW-Förderung beantragt werden.
Je nach Art der Sanierung und Größe der Gebäude bezuschusst der Landkreis die Sanierung mit 300 bis 4.000 €. Neben baulichen Sanierungsmaßnahmen kann der Zuschuss auch in effiziente Heiz- und Lüftungsanlagen investiert werden.
Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen durch Fachbetriebe vorgenommen werden und die Eigentümer:innen zuvor eine qualifizierte Energieberatung (mindestens Initialberatung Altbausanierung) wahrnehmen. Zudem muss der Bauantrag zur Errichtung des Gebäudes vor dem 01.02.2002 genehmigt worden sein (keine Neubauförderung).
Die Energieagentur Göttingen ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Förderprogramm Altbausanierung“ und nimmt Förderanträge entgegen.