Regionale und kommunale Förderprogramme

Mancherorts gibt es räumlich begrenzte regionale und kommunale Förderprogramme für bestimmte Zwecke, wie unsere eigene Förderung für eine "Ideenskizze" oder beispielsweise das "Förderprogramm Altbausanierung" im Landkreis Göttingen.


Wohnraum5Eck: Förderung einer „Ideenskizze“

Eigentümer:innen und Kaufinteressenten historischer Gebäude mit Leerstand oder Unternutzung können finanzielle Unterstützung für eine Ideenskizze von einem Architekten bekommen.

Ziel ist es, eine moderne Wohnnutzung zu skizzieren, um sich die Sanierung besser vorstellen zu können. In Frage kommt dies beispielsweise, wenn ein Ladengeschäft außerhalb der Hauptgeschäftszone für eine gewerbliche Nutzung nicht mehr attraktiv ist und zu Wohnraum umgebaut werden soll (siehe Sanierungsbeispiel "Rollberg" Osterode).

Förderbedingungen: Für den Umfang der Förderung ist eine Obergrenze von 5.000 € festgelegt. Die historische Immobilie soll sich entweder in den Altstädten im Fachwerk5Eck (Duderstadt, Einbeck, Hann. Münden, Northeim, Osterode am Harz) oder den Ortskernen auf der Fläche der Landkreise Göttingen und Northeim befinden. Bevorzugt werden Gebäude in Fachwerk-Bauweise.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle Fachwerk5Eck wenden und die Förderung beantragen.

Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Hier geht es zum Antragsformular.

Die Förderung ist Bestandteil des Projektes „Wohnen in der Altstadt – Reaktivierung im Bestand des Fachwerk5Ecks“ mit Unterstützung des Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und regionale Entwicklung im Programm „Zukunftsräume Niedersachsen“.


Förderprogramm Altbausanierung im Landkreis Göttingen

Der Landkreis Göttingen bietet für die energetische Sanierung von Wohngebäuden im Kreisgebiet (ohne die Stadt Göttingen) ein eigenes Förderprogramm. Die Zuschüsse aus dem „Förderprogramm Altbausanierung“ können zusätzlich zur KfW-Förderung beantragt werden.

Je nach Art der Sanierung und Größe der Gebäude bezuschusst der Landkreis die Sanierung mit 300 bis 4.000 €. Neben baulichen Sanierungsmaßnahmen kann der Zuschuss auch in effiziente Heiz- und Lüftungsanlagen investiert werden.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen durch Fachbetriebe vorgenommen werden und die Eigentümer:innen zuvor eine qualifizierte Energieberatung (mindestens Initialberatung Altbausanierung) wahrnehmen. Zudem muss der Bauantrag zur Errichtung des Gebäudes vor dem 01.02.2002 genehmigt worden sein (keine Neubauförderung).

Die Energieagentur Göttingen ist Ansprechpartnerin für Fragen rund um das „Förderprogramm Altbausanierung“ und nimmt Förderanträge entgegen.


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