Zuschuss Barrierereduzierung
Förderprogramm
Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort fördern die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen bauliche Maßnahmen an Wohngebäuden mit Investitionszuschüssen. Das Förderziel ist es, Barrieren im Wohnungsbestand für alle Altersgruppen zu reduzieren. Älteren Menschen soll es ermöglicht werden, möglichst lange in der gewohnten Umgebung zu bleiben. Die Förderung soll ebenfalls Menschen mit eingeschränkter Mobilität und Familien mit Kindern zugutekommen.
Förderbedingungen
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig davon, wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung werden 10 % der förderfähigen Kosten bezuschusst. Einzelvorhaben werden bis zu einer Höhe von 25.000 € je Wohneinheit gefördert. Demnach beträgt der maximale Zuschussbeitrag zur Einzelmaßnahme 2.500 €.
Die maximal förderfähigen Kosten steigen auf 50.000 € je Wohneinheit, wenn der Standard „Altersgerechtes Haus“ eingereicht wird. Mit dem Standard steigt die Höhe des Zuschusses auf 12,5 % und der maximale Zuschussbeitrag auf 6.250 €.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen
- Mieter (hierfür empfohlen ist eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Vermieter
Was wird gefördert?
Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen die Barriere reduziert und der Wohnkomfort erhöht wird. Die Maßnahmen können Wohn- und Außenbereiche betreffen:
- Wege zum Gebäude, z.B. Wege und Stufen verbreitern, Kfz-Stellplätze barrierefrei einrichten
- Eingangsbereich & Wohnungszugang, z.B. Barrieren in dem Bereich abbauen, Bewegungsraum schaffen und Wetterschutz anbringen
- Überwindung von Treppen und Stufen, z.B. Aufzugsanlage einbauen, Lift installieren, Handläufe anbringen und Rampen anlegen
- Raumaufteilung und Schwellen, z.B. Wände versetzen für mehr Bewegungsfreiheit, Türdurchgänge verbreitern, Schwellen abbauen und Terrasse, Loggia oder Balkon schaffen
- Badezimmer, z.B. Raumaufteilung ändern, bodengleiche Dusche einbauen, Duschsitze installieren und Sanitärobjekt modernisieren
- Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, z.B. altersgerechte Assistenzsysteme und Smarthome-Anwendungen installieren, Bedienelemente modernisieren, Stütz- und Haltesysteme einbauen oder andere Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation
- Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen schaffen, in einem Haus mit mindestens drei separaten Wohnungen
Was wird nicht gefördert?
- Garten- bzw. Gerätehäuser sowie Garagen
- Ferienhäuser und -wohnungen, Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb
- gewerblich genutzte Flächen und Gebäude
- Einrichtungen, die dem Heimordnungsrecht der Bundesländer unterliegen
- Maßnahmen, die über die soziale Pflegeversicherung oder die private Pflege-Pflichtversicherung gefördert werden
- digitale Geräte der Unterhaltungselektronik, z. B. Smartphone oder Tablet
Prozess der Förderung
- Maßnahme planen: Wohnberatungsstellen bieten Beratung an bei der Planung
- Zuschuss beantragen: Antrag im KfW-Zuschussportal einreichen, bevor Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen werden
- Identität nachweisen & Vorhaben umsetzen: Nach der Zusage der Förderung muss die Identität in KfW-Portal nachgewiesen werden
- Zuschuss erhalten: Die Rechnung müssen online hochgeladen werden, danach erfolgt die Auszahlung des Investitionszuschuss
Weiterführende Informationen zum Thema gibt die Broschüre „Selbstbestimmt und unabhängig zu Hause wohnen“ der Servicestelle Wohnberatung des Landkreises Göttingen. Hier geht es zum Download der Broschüre. Die Servicestelle Wohnberatung bietet Beratung für barrierefreies Bauen und Wohnen im Landkreis Göttingen. Im Landkreis Northeim findet die Beratung im Senioren- und Pflegestützpunkt statt.
Auf der Webseite der KfW gibt es mehr Informationen zum Förderprodukt, u.a. das Merkblatt Barrierereduzierung.